Bei uns gilt weiterhin 3G und Maskenpflicht

Bei uns gilt weiterhin 3G und Maskenpflicht

Bei uns gilt weiterhin 3G und Maskenpflicht

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Bei uns gilt weiterhin 3G und Maskenpflicht

Seit dem 3. April gelten in allen Bundesländern, auf deren Gebiet sich die Evangelische Kirche im Rheinland befindet, die meisten Corona-Regeln nicht mehr. 

Auf der Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes sind nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen in Kraft. Dazu zählt u. a. die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen bzw. im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Auch die Testpflicht ist nun auf wenige Bereiche beschränkt. Die Verpflichtungen zur Isolation und Quarantäne im Falle einer Infektion gelten allerdings fort. Dabei soll es aber Erleichterungen bzw. Verkürzungen geben.

Es gibt nun in der Regel staatlicherseits keine Vorgaben mehr für Gottesdienste sowie für andere kirchliche Veranstaltungen und Angebote. Damit obliegt es derzeit einzig den Presbyterien, über mögliche eigene Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

Das Tragen von FFP2-Masken insbesondere in Innenräumen oder beim gemeinsamen Gesang ist und bleibt ein sehr wirksamer Schutz vor einer Infektion. Wo wir in unseren Angeboten trotz der nach wie vor hohen Infektionsraten keinen expliziten Wert mehr auf diese Maßnahme legen, schließen wir implizit besonders gefährdete Menschen aus.

 

Das Presbyterium der Kirchengemeinde Opladen erlässt daher im Rahmen des Hausrechtes folgende Vorgaben zum Corona Schutz:

Wir verpflichten alle Mitarbeiter/innen und Besucher/innen zum Tragen einer medizinischen- oder FFP2-Maske in unseren Innenräumen.

Das Singen mit einer medizinischen- oder FFP2-Maske ist gestattet.

Es gilt die Anwendung der 3G-Regel für Gottesdienste, andere kirchliche Veranstaltungen und sämtliche Angebote sowie in allen Gebäuden.

Kontrollen werden nicht mehr durchgeführt.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, bitte bleiben Sie gesund.

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