02/07/2024 0 Kommentare
Neue Coronaregeln für Gottesdienste und Veranstaltungen ab dem 1.9.2021
Neue Coronaregeln für Gottesdienste und Veranstaltungen ab dem 1.9.2021
# Neuigkeiten

Neue Coronaregeln für Gottesdienste und Veranstaltungen ab dem 1.9.2021
Die gute Nachricht zuerst: In Zukunft sind keine Anmeldungen für Gottesdienste mehr nötig. Es wird die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gelten.
Hier die aktuelle Übersicht:
3G-Regel
Bei Gottesdiensten und allen Gemeindeveranstaltungen findet ab September die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) Anwendung. Sie gilt ab einem Inzidenzwert von 35.
Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu den Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.
Gruppen- und Gottesdienstleitende sind dazu angehalten, selbst oder mithilfe der Küster die Einhaltung der 3G-Regel zu gewährleisten.
Der Impfstatus muss nur einmalig überprüft werden.
Getestete jedoch müssen jede Woche erneut ein Testergebnis (max. 48 h alt) vorzeigen.
A-H-M-Regel gilt weiterhin
Im Innenraum und in Warteschlangen muss eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden.
Am Platz darf die Maske abgenommen werden.
Sollte ein Abstand von 1,5 m in der Kirche nicht gehalten werden, muss die Maske weiterhin getragen werden.
Wer sich im Raum (egal, ob Kirchraum oder Gemeindehaus) bewegt, muss bitte die Maske wieder aufsetzen.
Wir ermutigen alle Besucher_innen und Teilnehmende unserer Veranstaltungen, FFP2-Masken zu tragen.
Singen
Im Gottesdienst darf gesungen werden. Während des Singens ist wegen des erhöhten Aerosolausstoßes eine Maske zu tragen.
Chöre dürfen als feste Gruppe auch drinnen proben, sofern die 3G-Regel (getestet mit PCR-Test) überprüft worden ist. Wo möglich, möge bitte weiterhin auf Abstand geachtet werden.
Durchlüftung
Auf möglichst umfängliche Durchlüftung vor, nach - und, sofern das Wetter es zulässt - während der einzelnen Gemeindeveranstaltungen ist weiterhin zu achten.
Was draußen stattfinden kann, möge bitte längst möglich als Freiluftveranstaltung geplant werden.
Zu diesem Vorgehen ermutigen wir alle Gruppenleitenden und Planenden unserer Kirchengemeinde.
Desinfektion
An allen Eingängen stehen Desinfektionsspender, die von den Küstern nachgefüllt werden.
Intensiv genutzte Kontaktflächen werden weiterhin von allen Gruppenleitenden nach Benutzung desinfiziert.
Essen und Trinken
Essen und Trinken dürfen bei Gemeindeveranstaltungen gereicht werden. Bei der Zubereitung sind eine FFP2-Maske und Handschuhe zu tragen.
Gleiches gilt für die Austeilung.
Nur Menschen, die der 3G-Regel entsprechen, dürfen Essen zubereiten und/oder austeilen.
Es ist darauf zu achten, dass benutztes Geschirr bei mindestens 60 Grad in der Spülmaschine gereinigt wird.
Jugendarbeit
Wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber liegt, dürfen die Angebote nur von immunisierten oder getesteten Personen besucht werden („3 G“!).
Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu den Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.
Bei Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche kann ein bestehendes Testerfordernis durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden; bei Veranstaltungen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen mit einem festen Personenkreis genügt dabei ein mindestens zweimal wöchentlicher Test.
Auf Hygienemaßnahmen, Abstandhalten und Maskenpflicht ist weiterhin zu achten.
Bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Teilnehmende in der Kinder- und Jugendarbeit kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden.
Teamer_innen (auch BufDis) in der Jugendarbeit müssen immunisiert oder getestet sein.
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