Aufgaben und Tätgkeiten
Ein Presbyterium ist das gewählte Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde im Rheinland. Pfarrerinnen und Pfarrer, Presbyterinnen und Presbyter (ehrenamtlich) und gewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gleichberechtigte Mitglieder dieses Leitungsorgans. Das Presbyterium entscheidet über alle Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Dazu gehören:
- Gottesdienst
- Kirchlicher Unterricht
- Seelsorge und Diakonie
- Personal
- Gebäude
- Finanzen
- Ordnung und Verwaltung der Gemeinde
Mitglieder des Presbyteriums haben über Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach vertraulich sind, dauernd Verschwiegenheit zu wahren.
Wahlen
Gewählt werden die Mitglieder des Presbyteriums von den Mitgliedern der Kirchengemeinde alle vier Jahre. Wählen darf, wer am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt und im Wahlverzeichnis der Kirchengemeinde eingetragen ist.
Gewählt werden können nur Menschen, die Mitglied der Kirchengemeinde sind. Als Altersgrenzen gelten die Vollendung des 18. und 75. Lebensjahrs.